Wohnung mit Hund finden: 7 Wege und was Vermieter wirklich dürfen
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wohnung mit Hund finden: Frag auch bei Wohnungen nach, bei denen „nach Vereinbarung“ oder gar nichts zur Tierhaltung steht, und stell deinen Hund von Anfang an offen und konkret vor.
- Rechtslage: Ein pauschales Hundeverbot in einem vorgedruckten Mietvertrag ist unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12). Ein einzeln ausgehandeltes Verbot gilt dagegen in der Regel.
- Erlaubnis sichern: Lass dir die Hundehaltung vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, idealerweise im Mietvertrag, und halte fest, um welchen Hund es geht.
- Gefunden werden: In einem Mieterprofil gibst du an, dass ein Haustier mit einzieht. Vermieter können das in deinem Profil sehen, bevor sie dich anschreiben.
Wieder eine Absage, sobald das Wort „Hund“ fällt?
Dreh die Reihenfolge um: Im Mieterprofil steht von Anfang an, dass ein Haustier mit einzieht, und in der Selbstbeschreibung stellst du deinen Hund vor. Wer dich anschreibt, konnte das vorher lesen.
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Inhaltsverzeichnis
- Warum die Wohnungssuche mit Hund schwerer ist
- So kannst du eine Wohnung mit Hund finden: 7 Wege
- Hundehaltung in der Mietwohnung: Was der Vermieter darf
- Deinen Hund vorstellen: Der Steckbrief für Vermieter
- Erlaubnis für den Hund schriftlich sichern
- Mit dem Mieterprofil gefunden werden, zusätzlich zu deiner eigenen Suche
- Häufige Fragen
- Dein nächster Schritt: Mit Hund gefunden werden
Du hast eine Wohnung gefunden, die passt: Lage, Grundriss, Miete. Dann steht in der Anzeige „keine Haustiere“, oder der Makler winkt am Telefon ab, sobald du deinen Hund erwähnst. Wer eine Wohnung mit Hund finden will, kennt solche Momente. Meist stecken Sorgen der Vermieter dahinter, und gegen die kannst du etwas tun.
Hier erfährst du, wo du suchen kannst, wenn du eine Wohnung mit Hund mieten willst, was Vermieter bei der Hundehaltung in der Mietwohnung dürfen und wie du deinen Hund vorstellst.
Warum die Wohnungssuche mit Hund schwerer ist
Vermieter zögern bei Hunden vor allem aus drei Gründen: Sie fürchten Schäden an der Wohnung, Beschwerden der Nachbarn wegen Bellen oder Schmutz und den Aufwand, wenn es doch einmal Ärger gibt. Auf angespannten Märkten fällt eine Bewerbung mit Hund dann schnell durchs Raster.
Allgemeine Tipps für eine Bewerbung, die heraussticht, findest du im Ratgeber mit Strategien für die Wohnungssuche auf einem engen Markt.
Stockt deine Suche grundsätzlich, hilft der Ratgeber dazu, was du tun kannst, wenn du keine Wohnung findest.
So kannst du eine Wohnung mit Hund finden: 7 Wege
Eine Wohnung mit Hund findest du leichter, wenn du mehrere dieser sieben Wege parallel nutzt und nicht nur auf Portale setzt.
- Den Filter richtig nutzen: Viele Portale bieten einen Filter „Haustiere erlaubt“. Nutze ihn, aber frag auch bei „nach Vereinbarung“ oder fehlender Angabe nach. Bei „keine Haustiere“ kannst du höflich fragen, rechne aber mit einem Nein und steck deine Energie lieber in offene Angebote.
- Private Vermieter ansprechen: Kleine private Vermieter entscheiden häufiger nach persönlichem Eindruck als große Wohnungsunternehmen mit festen Regeln.
- Genossenschaften fragen: Wohnungsbaugenossenschaften haben eigene Regeln zur Tierhaltung. Frag nach, bevor du Genossenschaftsanteile erwirbst und Mitglied wirst.
- Dein Netzwerk nutzen: In der Hundeschule, beim Tierarzt, auf der Hundewiese und im Freundeskreis erfährst du oft früher als anderswo, wenn irgendwo eine Wohnung frei wird.
- Die Suche etwas öffnen: Ein anderer Stadtteil, ein Ort am Stadtrand oder eine Wohnung im Erdgeschoss oder mit Garten statt im vierten Stock kann für dich und deinen Hund sogar besser passen.
- Selbst ein Gesuch aufgeben: Wie du ein Gesuch schreibst, auf das sich Vermieter melden, erklärt der Ratgeber zum Mietgesuch.
- Ein Mieterprofil anlegen: Auf Mieterportfolio.de beschreibst du deinen Wohnwunsch und gibst an, dass ein Haustier mit einzieht. Vermieter filtern nach Gebiet, Fläche, Zimmerzahl, Objekttyp und Miete, können deine Haustier-Angabe im Profil sehen und dich direkt anschreiben. Wie das genau funktioniert, liest du weiter unten.
Die Tipps helfen genauso, wenn du eine Wohnung mit Haustier finden willst, etwa mit einer Katze.
Hundehaltung in der Mietwohnung: Was der Vermieter darf
Ein Vermieter darf Hunde nicht mit einer vorgedruckten Klausel pauschal verbieten. Ein einzeln ausgehandeltes Verbot gilt aber in der Regel, und im Einzelfall darf er deinen Hund aus sachlichen Gründen ablehnen. Vor dem Vertragsschluss darf er sich wegen deines Hundes meist ohnehin gegen dich entscheiden.
Ein Formularmietvertrag ist ein vorformulierter Mustervertrag, etwa ein gekaufter Vordruck, auch wenn dein Vermieter ihn nur einmal verwendet. Steht darin, dass Mieter „keine Hunde und Katzen halten“ dürfen, ist diese Klausel unwirksam, denn sie benachteiligt Mieter unangemessen (§ 307 BGB).
Das hat der Bundesgerichtshof 2013 entschieden (BGH, Urteil vom 20.03.2013, VIII ZR 168/12, Pressemitteilung).
Ob ein Hund zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung gehört (§ 535 Abs. 1 BGB), wird stattdessen im Einzelfall abgewogen. Dabei zählen zum Beispiel Art, Größe, Verhalten und Anzahl der Tiere, die Größe der Wohnung, die Lage im Haus und die Interessen der Nachbarn.
Das gilt aber nur für vorgedruckte Klauseln. Ein einzeln ausgehandeltes Hundeverbot ist in der Regel wirksam. Dass es handschriftlich oder in einem Zusatz steht, macht es allein noch nicht zu einem ausgehandelten Verbot. Unterschreib deshalb keinen Vertrag mit Hundeverbot in der Hoffnung, es später zu kippen.
- Pauschales Verbot im Formularvertrag: unwirksam (BGH, VIII ZR 168/12)
- Einzeln ausgehandeltes Verbot: in der Regel wirksam
- Zustimmung des Vermieters vorgesehen: zulässig, wenn Kleintiere ausgenommen sind; er muss aber im Einzelfall abwägen und darf nicht willkürlich ablehnen
- Listenhunde: Der Vermieter darf die Haltung in der Regel verbieten; welche Hunde dazu zählen, regelt das jeweilige Bundesland
Rechtsgrundlage: BGH, VIII ZR 168/12; § 307 und § 535 BGB. Erläuterung: Berliner Mieterverein, Info 64 Tierhaltung
Stand: Oktober 2026Was im Mietvertrag stehen kann und was es bedeutet
| Regelung im Mietvertrag | Was das für deinen Hund heißt |
|---|---|
| Tierhaltung ausdrücklich erlaubt | Hunde sind erlaubt, Rücksicht bleibt Pflicht. |
| Hundehaltung nur mit Zustimmung | Du musst fragen. Der Vermieter muss abwägen und darf nicht willkürlich ablehnen. |
| „Keine Hunde und Katzen“ im Formularvertrag | Unwirksam. Frag trotzdem vorher, denn fällt die Abwägung gegen dich aus, kann der Vermieter verlangen, dass der Hund geht. |
| Hundeverbot einzeln ausgehandelt | In der Regel wirksam. Dann darfst du keinen Hund halten. |
| Nichts geregelt | Kein Freibrief. Frag vor dem Einzug nach, damit später keine Unklarheit entsteht. |
Für deine Suche heißt das: Eine ausdrückliche Einigung über deinen Hund bringt dir mehr als die Hoffnung, dich später auf eine unwirksame Klausel zu berufen.
Brauchst du einen Blinden- oder Assistenzhund, lass dich beraten, denn hier können Ausnahmen gelten.
Hund ohne Erlaubnis halten: Was dann passieren kann
Hältst du einen Hund, obwohl dein Mietvertrag eine Zustimmung verlangt und du keine hast, kann der Vermieter dich abmahnen und verlangen, dass der Hund geht. Ob er das darf, hängt auch bei einer unwirksamen Klausel von der Abwägung im Einzelfall ab. Bitte deshalb nachträglich um Zustimmung.
Behältst du den Hund nach einer berechtigten Abmahnung trotzdem, kann das bis zur Kündigung führen. Eine erteilte Erlaubnis kann der Vermieter dagegen nur aus triftigem Grund widerrufen, etwa wenn dein Hund die Nachbarn erheblich stört. Gelegentliches Bellen reicht nicht.
Deinen Hund vorstellen: Der Steckbrief für Vermieter
Ein kurzer Hunde-Steckbrief nimmt die Fragen des Vermieters vorweg. So lernt der Vermieter nicht irgendeinen Hund kennen, sondern deinen, und sieht, wie du ihn betreust.
Nimm diese Angaben auf, soweit sie zutreffen:
- Name, Alter, Rasse oder Mischung, ungefähre Größe und Gewicht
- Verhalten im Haus: Ist dein Hund ruhig, bleibt er gut allein, bellt er selten?
- Betreuung während deiner Arbeitszeit
- Hundehalterhaftpflicht: Sie deckt Schäden ab, die dein Hund verursacht. Ob sie für deinen Hund Pflicht ist, regelt das Landesrecht.
- Nachweise: zum Beispiel ein abgeschlossener Kurs in der Hundeschule oder eine bestandene Begleithundeprüfung
- Referenz deines bisherigen Vermieters, dass es mit Hund keine Probleme gab
- Ein freundliches Foto deines Hundes
Ein Muster, das du an deinen Hund anpasst:
„Mit mir zieht [Name] ein, ein [Alter] Jahre alter [Rasse oder Mischling], etwa [Größe] cm groß. [Name] bleibt [Dauer] gut allein und bellt selten. Während meiner Arbeitszeit ist [Name] [Betreuung, z. B. bei meinen Eltern]. Eine Hundehalterhaftpflicht besteht. Gern stelle ich Ihnen [Name] bei der Besichtigung vor.“
Schreib nur, was wirklich stimmt. Wer die Rasse verschweigt oder das Verhalten schönt, riskiert später Ärger bis hin zur Kündigung. Wie du das übrige Schreiben aufbaust, zeigt die Vorlage für das Anschreiben an den Vermieter.
Biete an, deinen Hund zur Besichtigung mitzubringen, und bring ihn nur mit, wenn der Vermieter zugestimmt hat. Welche Fragen du bei dem Termin selbst stellen solltest, steht in der Checkliste für die Wohnungsbesichtigung.
Fragt der Vermieter in der Selbstauskunft nach Haustieren, antworte ehrlich, denn die Frage gilt als zulässig. Mehr dazu im Ratgeber zur Mieterselbstauskunft.
Dein Steckbrief steht? Dann nutz ihn doppelt.
Die Kurzfassung passt in die Selbstbeschreibung deines Mieterprofils, deine Haustier-Angabe steht gleich dabei. So können Vermieter von deinem Hund lesen, bevor sie dich anschreiben.
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Erlaubnis für den Hund schriftlich sichern
Kläre die Hundehaltung vor der Unterschrift und lass dir die Erlaubnis schriftlich geben, im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung. Das empfiehlt auch der Deutsche Tierschutzbund.
Eine mündliche Zusage ist schwer zu beweisen, etwa wenn später eine neue Hausverwaltung kommt. In der Vereinbarung sollte stehen, um welchen Hund es geht (Name, Rasse, ungefähre Größe).
Bedenke dabei: Ist die Erlaubnis auf genau diesen Hund beschränkt, brauchst du für einen zweiten Hund in der Regel eine neue. Das kann auch für einen späteren Hund gelten.
Beim Einzug hilft ein sorgfältiges Übergabeprotokoll: Sind alle Kratzer notiert, kann dir beim Auszug niemand so leicht alte Schäden zuschreiben.
Mit dem Mieterprofil gefunden werden, zusätzlich zu deiner eigenen Suche
Mieterportfolio.de ist eine Anzeigenplattform, auf der Mieter ein Mieterprofil mit ihren Wohnwünschen veröffentlichen und Vermieter passende Mieter gezielt anschreiben. Für dich ist das ein zusätzlicher Suchkanal. Einen Erfolg kann niemand versprechen, und Mieterportfolio.de erfährt nicht, ob aus einem Kontakt ein Mietvertrag wird.
Gerade mit Hund hilft das: Vermieter können deine Haustier-Angabe sehen, bevor sie Kontakt aufnehmen. Wer keine Tiere möchte, meldet sich dann eher nicht. So führst du seltener Gespräche, die erst am Hund scheitern.
Neben der Haustier-Angabe enthält dein Profil Objekttyp, Wunschgebiet, Fläche, Zimmerzahl, maximale Kaltmiete und eine freie Selbstbeschreibung. Dort passt die Kurzfassung deines Steckbriefs hinein, dazu Wünsche wie eine Wohnung im Erdgeschoss.
Nimm dir dafür Zeit, denn nach dem Veröffentlichen kannst du das Profil nicht mehr bearbeiten, nur noch löschen.
So funktioniert es:
- Passt dein Profil, können Vermieter dich über ein Kontaktformular anschreiben.
- Die Nachricht bekommst du per E-Mail. Deine E-Mail-Adresse sieht der Vermieter erst, wenn du antwortest, und das entscheidest du selbst.
- Name und E-Mail-Adresse sind nie öffentlich. Dokumente lädst du nicht hoch.
- Für die Sichtbarkeit zahlst du einmalig, je nach Paket für 3, 6 oder 12 Monate, ohne Abo und ohne automatische Verlängerung. Die Gebühr soll Spam- und Fake-Profile fernhalten. Die aktuellen Preise und Konditionen findest du auf der Seite für Mieter.
Häufige Fragen
Ein pauschales Verbot in einem vorgedruckten Mietvertrag ist unwirksam, so der Bundesgerichtshof 2013 (VIII ZR 168/12). Ein einzeln ausgehandeltes Verbot gilt dagegen in der Regel. Außerdem darf der Vermieter im Einzelfall aus sachlichen Gründen ablehnen, etwa bei einem sehr großen Hund in einer kleinen Wohnung oder einem Listenhund.
Fragt der Vermieter in der Selbstauskunft danach, musst du ehrlich antworten, denn die Frage gilt als zulässig. Antwortest du unwahr, kann er den Vertrag unter Umständen anfechten oder kündigen. Auch ohne Frage solltest du den Hund vor der Unterschrift ansprechen, damit du die Erlaubnis sicher hast.
Mit einem kurzen Hunde-Steckbrief: Alter, Rasse, Größe, Verhalten, Betreuung, Hundehalterhaftpflicht und möglichst eine Referenz deines bisherigen Vermieters. Konkrete, ehrliche Angaben zerstreuen Bedenken besser als allgemeine Versprechen wie „der ist ganz lieb“.
Sie kann wirksam sein, ist aber schwer zu beweisen. Lass dir die Hundehaltung deshalb vor der Unterschrift schriftlich bestätigen, im Mietvertrag oder in einer Zusatzvereinbarung, und halte fest, um welchen Hund es geht. Für einen weiteren Hund brauchst du in der Regel eine neue Erlaubnis.
Nur in engen Grenzen. Er braucht einen triftigen Grund, etwa erhebliche Beeinträchtigungen, wenn der Hund dauerhaft bellt, Nachbarn bedroht oder die Wohnung deutlich beschädigt. Gelegentliches Bellen reicht nicht. Kommt es zum Konflikt, lass dich von einem Mieterverein oder einer Fachanwältin bzw. einem Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht beraten.
Nicht mit einer vorgedruckten Klausel. Für Hunde und Katzen gelten im Wesentlichen dieselben Grundsätze: Ein vorgedrucktes Verbot ist unwirksam, ein einzeln ausgehandeltes gilt in der Regel, sonst wird abgewogen. Kleintiere im Käfig oder Aquarium brauchen meist keine Erlaubnis. Wer eine Wohnung mit Haustier mieten will, klärt die Tierhaltung möglichst vor der Unterschrift.
Dein nächster Schritt: Mit Hund gefunden werden
Die Wohnungssuche mit Hund ist oft mühsamer, aber du kannst einiges dagegen tun: breit suchen, deinen Hund ehrlich vorstellen, deine Rechte kennen und die Erlaubnis schriftlich sichern.
Zusätzlich kannst du dich finden lassen. Leg dein Mieterprofil an, gib an, dass ein Haustier mit einzieht, und stell deinen Hund in der Selbstbeschreibung vor.
Vermieter mit passenden Wohnungen können dein Profil finden und dich direkt anschreiben, während du weitersuchst. Die Sichtbarkeit kostet einmalig, ohne Abo.
Dieser Beitrag wurde mit KI-gestützten Recherche- und Schreibwerkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und freigegeben. Stand: Oktober 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir haben die Inhalte sorgfältig recherchiert, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Für deinen konkreten Fall wende dich an einen Mieterverein oder an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Für die Inhalte verlinkter fremder Seiten sind allein deren Betreiber verantwortlich.