Absage Wohnung: Gründe, Nachfragen und was jetzt wirklich hilft
Das Wichtigste auf einen Blick
- Absage Wohnung: Eine Absage sagt meist wenig über dich als Person. Auf eine Wohnung kommen oft viele Bewerbungen, und der Vermieter darf frei wählen, solange er nicht diskriminiert.
- Keine Antwort: Hat der Vermieter keinen Termin genannt, fragst du nach drei bis fünf Werktagen freundlich nach, eine Woche später höchstens ein zweites Mal. Weitersuchen solltest du die ganze Zeit.
- Deine Rechte: Eine Begründung muss der Vermieter nicht geben. Wirst du wegen deiner ethnischen Herkunft abgelehnt, kannst du in der Regel Entschädigung verlangen, musst das aber innerhalb von zwei Monaten beim Vermieter tun.
- Zusätzlicher Weg: Mit einem Mieterprofil auf Mieterportfolio.de können Vermieter dich anschreiben, während du selbst weitersuchst.
Wieder eine Absage oder gar keine Antwort?
Neben deinen Bewerbungen kann ein Mieterprofil für dich arbeiten: Vermieter filtern nach Gebiet, Größe und Miete und können dich direkt anschreiben.
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Inhaltsverzeichnis
- Gründe für eine Absage: Warum du die Wohnung nicht bekommen hast
- Absage Wohnung: Muss der Vermieter einen Grund nennen?
- Vermieter meldet sich nicht: Wie lange warten, wann nachfragen?
- Absage wegen Herkunft und anderer Merkmale: Was du tun kannst
- Selbst eine Wohnung absagen: Muster für deine Absage an den Vermieter
- Nach mehreren Absagen: So machst du weiter
- Mieterprofil: Gefunden werden statt nur warten
- Häufige Fragen
- Dein nächster Schritt: Weitersuchen und zusätzlich gefunden werden
Die Besichtigung lief gut, deine Unterlagen hast du noch am selben Abend geschickt. Zwei Tage später kommt eine kurze E-Mail: „Leider haben wir uns für andere Interessenten entschieden.“ Oder es kommt gar nichts.
Das ist frustrierend, und nach der dritten Absage Wohnungsanzeigen zu öffnen, kostet Überwindung. Meist liegt es nicht an dir, sondern daran, dass viele Menschen dieselbe Wohnung wollen. Hier erfährst du, was jetzt hilft.
Gründe für eine Absage: Warum du die Wohnung nicht bekommen hast
Die meisten Absagen entstehen, weil sich viele Menschen auf dieselbe Wohnung bewerben und der Vermieter nur einen Haushalt nehmen kann. Entscheidend sind oft Tempo, vollständige Unterlagen, das Verhältnis von Miete zu Einkommen und die Frage, ob der Haushalt zur Wohnung passt.
Selbst bei einer Absage nach Wohnungsbesichtigung und persönlichem Gespräch erfährst du den Grund selten.
Gründe, auf die du keinen Einfluss hast
- Zu viele Bewerbungen: Bei gefragten Wohnungen hören manche Vermieter nach den ersten passenden Bewerbungen auf zu lesen. Darum lohnt es sich, schnell zu reagieren.
- Die Wohnung war schon vergeben: Manchmal bekommt sie jemand aus dem Bekanntenkreis oder ein vorgeschlagener Nachmieter.
- Persönlicher Eindruck: Vermieter entscheiden auch nach Bauchgefühl. Das ist erlaubt, solange kein geschütztes Merkmal wie die ethnische Herkunft dabei eine Rolle spielt.
Gründe, an denen du arbeiten kannst
| Möglicher Grund | Was du tun kannst |
|---|---|
| Unterlagen fehlten oder kamen spät | Mappe fertig haben, nach der Besichtigung schicken |
| Miete wirkt hoch für dein Einkommen | Bürgschaft anbieten oder etwas günstiger suchen |
| Nachricht klang nach Massen-E-Mail | Kurz und konkret auf die Wohnung eingehen |
| Negativer Schufa-Eintrag | Offen erklären, Sicherheiten anbieten |
| Haushalt passt nicht zur Wohnung | Auf Wohnungen bewerben, in die dein Haushalt gut passt |
Was ein Vermieter fragen darf, erklärt der Ratgeber zur Mieterselbstauskunft und den zulässigen Fragen.
Reicht dein Einkommen knapp nicht, kann eine Mietbürgschaft von Eltern oder einem Anbieter deine Bewerbung deutlich stärken. Hast du einen negativen Schufa-Eintrag, zeigt der Ratgeber, wie du eine Wohnung trotz Schufa finden kannst.
Absage Wohnung: Muss der Vermieter einen Grund nennen?
Nein. Ein Vermieter muss eine Absage für eine Wohnung nicht begründen und muss auf eine Bewerbung nicht einmal antworten. Bis der Mietvertrag geschlossen ist, hast du keinen Anspruch auf die Wohnung. Grenzen setzt nur das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum Beispiel eine Absage wegen der ethnischen Herkunft verbietet.
Fragen darfst du trotzdem. Manche Vermieter antworten offen, und ein Hinweis wie „uns fehlte die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung“ hilft dir beim nächsten Mal.
Ein Muster, das du anpassen kannst:
„Guten Tag [Name], vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auch wenn es diesmal nicht geklappt hat. Wenn Sie mir kurz sagen könnten, was den Ausschlag gegeben hat, würde mir das bei der weiteren Suche helfen. Und sollten Sie künftig eine ähnliche Wohnung vermieten, freue ich mich über eine Nachricht. Viele Grüße, [Name]“
Was mit deinen Unterlagen passiert
Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kannst du jederzeit Auskunft über deine gespeicherten Daten verlangen (Art. 15), ohne Mietvertrag auch ihre Löschung (Art. 17). Eine Zeit lang darf der Vermieter sie aber aufbewahren, etwa solange noch Ansprüche wegen Diskriminierung möglich sind.
Vermieter meldet sich nicht: Wie lange warten, wann nachfragen?
Hat der Vermieter keinen Termin für seine Entscheidung genannt, ist eine Nachfrage nach drei bis fünf Werktagen üblich. Das ist eine Faustregel, keine Vorschrift. Bleibt auch eine zweite Nachfrage eine Woche später unbeantwortet, betrachte die Wohnung als vergeben. Weitersuchen solltest du aber von Anfang an.
So gehst du vor:
- Termin abwarten: Hat der Vermieter angekündigt, sich bis Freitag zu melden, warte bis zum folgenden Werktag.
- Einmal schriftlich nachfragen: Eine kurze E-Mail ist meist besser als ein Anruf, weil der Vermieter antworten kann, wann es ihm passt.
- Höchstens ein zweites Mal: Bleibt es eine Woche später still, kannst du noch einmal kurz nachhaken.
- Parallel weitersuchen: Setz nie nur auf eine Wohnung und bewirb dich weiter, auch wenn eine Zusage noch möglich ist.
Ein Muster für die Nachfrage:
„Guten Tag [Name], vielen Dank noch einmal für die Besichtigung der Wohnung in der [Straße] am [Datum]. Ich bin weiterhin sehr interessiert und wollte fragen, ob Sie sich schon entschieden haben. Falls Ihnen noch Unterlagen fehlen, schicke ich sie gern sofort. Viele Grüße, [Name], [Telefonnummer]“
Schreib nur, was stimmt: Ein erfundenes Konkurrenzangebot fällt schnell auf.
Welche Fragen du bei der Besichtigung selbst stellst, steht in der Checkliste für die Wohnungsbesichtigung.
Meldet sich dein bisheriger Vermieter wegen der Kaution nicht, hilft der Ratgeber zur Frist für die Rückzahlung der Kaution.
Absage wegen Herkunft und anderer Merkmale: Was du tun kannst
Eine Absage wegen deiner ethnischen Herkunft verbietet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) fast jedem Vermieter, und du kannst dann eine Entschädigung und, wenn dir ein Schaden entstanden ist, Schadensersatz verlangen. Für Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität gilt der Schutz vor allem bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen (§ 19 AGG).
AGG-Ansprüche musst du innerhalb von zwei Monaten geltend machen (§ 21 AGG). Das heißt: Du forderst sie beim Vermieter selbst ein, möglichst schriftlich und so, dass du später beweisen kannst, dass dein Schreiben angekommen ist.
Eine Klage ist dafür noch nicht nötig. Es reicht aber nicht, dich in dieser Zeit nur beraten zu lassen.
Ab wann die zwei Monate laufen, sagt das Gesetz nicht ausdrücklich. Rechne vorsichtshalber ab dem Tag der Absage.
- Geschützt: ethnische Herkunft und Rasse bei fast allen Vermietern; Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität vor allem bei Vermietern mit mehr als 50 Wohnungen
- Ausnahmen: vor allem ein besonderes Nähe- oder Vertrauensverhältnis, etwa auf demselben Grundstück
- Ansprüche: Beseitigung, Unterlassung, Schadensersatz, Entschädigung in Geld
- Frist: zwei Monate, um den Anspruch beim Vermieter geltend zu machen (§ 21 Abs. 5 AGG)
- Beweis: Du musst Indizien beweisen, dann muss der Vermieter zeigen, dass er dich nicht benachteiligt hat (§ 22 AGG)
Rechtsgrundlage: § 19, § 21 und § 22 AGG
Stand: November 2026Eine Absage ohne Begründung ist noch kein Beweis. Ein Indiz kann ein sogenanntes Testing sein: Eine Person mit gleichen Angaben, aber anders klingendem Namen fragt kurz darauf an und bekommt noch einen Termin.
Sichere Anzeige, Nachrichten, Datum und Namen. Lass dich früh beraten, etwa von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder einem Mieterverein. Ob die Hinweise in deinem Fall reichen, kann nur eine Beratung klären.
Selbst eine Wohnung absagen: Muster für deine Absage an den Vermieter
Willst du eine Wohnung doch nicht nehmen, sag so früh wie möglich und schriftlich ab. Vor der Unterschrift unter den Mietvertrag bist du in der Regel noch nicht gebunden, Ausnahmen sind aber möglich.
Ein Mietvertrag kann auch mündlich zustande kommen, wenn ihr euch über alles Wesentliche einig seid, also Wohnung, Miete und Mietbeginn. In der Praxis gilt aber meist erst der unterschriebene Vertrag.
Schon Vertragsverhandlungen verpflichten beide Seiten zur Rücksicht (§ 311 Abs. 2 BGB).
Hast du fest zugesagt und hat sich der Vermieter darauf verlassen, etwa indem er anderen Interessenten abgesagt hat, kannst du im Einzelfall Kosten ersetzen müssen, wenn du ohne triftigen Grund abspringst. Eine frühe Absage hält einen möglichen Schaden klein.
Ein Muster für deine Absage:
„Guten Tag [Name], vielen Dank für die Besichtigung und Ihr Angebot für die Wohnung in der [Straße]. Ich habe mich inzwischen anders entschieden und sage die Wohnung hiermit ab. Damit Sie sie schnell an andere Interessenten vergeben können, gebe ich Ihnen schon jetzt Bescheid. Viele Grüße, [Name]“
Einen Grund musst du in der Absage nicht nennen. Das Muster passt aber nur, solange noch kein Mietvertrag besteht. Gibt es schon einen, musst du kündigen, und zwar schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift (§ 568 BGB), eine E-Mail genügt nicht.
Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt rund drei Monate (§ 573c BGB), ein Kündigungsverzicht oder ein Zeitmietvertrag kann sie hinausschieben. Manche Vermieter stimmen einem Aufhebungsvertrag zu. Bist du unsicher, ob du schon gebunden bist, frag einen Mieterverein.
Nach mehreren Absagen: So machst du weiter
Nach mehreren Absagen hilft es mehr, die eigene Suche zu prüfen und zusätzliche Wege zu öffnen, als einfach weitere Bewerbungen zu schreiben. Wer nach jeder Absage Wohnungsanzeigen wie vorher durchsucht, landet oft wieder bei denselben überlaufenen Angeboten.
- Bewerbung prüfen: Steht in den ersten drei Sätzen, wer einzieht, ab wann und dass die Miete passt? Wie ein gutes Schreiben aufgebaut ist, zeigt die Vorlage für das Anschreiben an den Vermieter.
- Suche ausweiten: Ein Stadtteil weiter, ein Zimmer weniger oder ein späterer Einzug kann die Zahl der Mitbewerber deutlich senken.
- Selbst sichtbar werden: Gib ein eigenes Gesuch auf. Wie du ein Mietgesuch richtig aufgibst, erklärt unser Ratgeber. Zusätzlich kannst du ein Mieterprofil anlegen.
Steckt die Suche länger fest, lies die sieben Wege für alle, die keine Wohnung finden, bis hin zu Hilfen im Notfall.
Mieterprofil: Gefunden werden statt nur warten
Mieterportfolio.de ist eine Anzeigenplattform, auf der Wohnungssuchende ein Mieterprofil veröffentlichen und Vermieter passende Mieter finden und anschreiben können. Sie vermittelt keine Wohnungen. Das Profil ist ein zusätzlicher Suchkanal neben deinen Bewerbungen.
Der Unterschied zur Bewerbung: Schreibt dich ein Vermieter an, kennt er dein Profil schon. Du liegst dann nicht in einem Stapel mit allen anderen Bewerbungen.
So läuft es ab:
- Suche angeben: Objekttyp, Postleitzahlgebiete, Mindestfläche, Zimmerzahl und höchste Kaltmiete.
- Dich vorstellen: ein Foto und eine kurze Beschreibung von dir.
- Angeschrieben werden: Vermieter filtern nach diesen Angaben und können dich über ein Kontaktformular anschreiben.
- Selbst entscheiden: Die Nachricht kommt per E-Mail bei dir an. Erst wenn du antwortest, erfährt der Vermieter deine E-Mail-Adresse.
Was du vorher wissen solltest:
- Erwartung: Ob und wie oft sich ein Vermieter meldet, kann niemand versprechen. Auch nach einer Anfrage kann er sich am Ende für jemand anderen entscheiden.
- Keine Prüfung: Die Plattform prüft weder Identität noch Einkommen oder Bonität.
- Datenschutz: Dein Name und deine E-Mail-Adresse sind nie öffentlich, für nicht angemeldete Besucher ist dein Foto unscharf.
- Gleich richtig festlegen: Nach der Freischaltung lässt sich das Profil nicht mehr bearbeiten. Wähle Gebiet, Fläche, Zimmerzahl und Miete darum so weit, wie es wirklich passt.
- Kosten: Du zahlst einmal für 3, 6 oder 12 Monate, ohne Abo und ohne automatische Verlängerung. Die aktuellen Preise stehen auf der Seite für Mieter.
Häufige Fragen
Nein. Ein Vermieter muss eine Absage weder begründen noch überhaupt auf eine Bewerbung antworten, denn vor dem Mietvertrag hast du keinen Anspruch auf die Wohnung. Er darf dich aber nicht wegen geschützter Merkmale wie deiner ethnischen Herkunft ablehnen. Tut er das doch, greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Als Faustregel gelten drei bis fünf Werktage, wenn der Vermieter keinen eigenen Termin genannt hat. Dann fragst du einmal freundlich per E-Mail nach, eine Woche später höchstens ein zweites Mal. Bleibt es danach still, betrachtest du die Wohnung als vergeben. Weitersuchen solltest du von Anfang an.
Ja, wenn er dir seine Nummer gegeben hat. Halte das Gespräch kurz, nenne Adresse und Termin der Besichtigung und frag nach dem Stand. Viele Vermieter und Makler bevorzugen eine E-Mail.
Sichere die Anzeige, eure Nachrichten und die Termine und lass dich beraten, etwa von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder einem Mieterverein. Ansprüche nach dem AGG musst du innerhalb von zwei Monaten beim Vermieter selbst geltend machen, möglichst schriftlich. Es reicht nicht, dich in dieser Zeit nur beraten zu lassen.
Meist ja, solange du keinen Mietvertrag unterschrieben hast. Ein Mietvertrag kann aber auch mündlich zustande kommen, wenn ihr euch über alles Wesentliche einig seid. Sag deshalb so früh wie möglich schriftlich ab. Besteht schon ein Mietvertrag, hilft nur eine Kündigung oder eine Einigung mit dem Vermieter.
Dein nächster Schritt: Weitersuchen und zusätzlich gefunden werden
Absagen gehören bei der Suche in einer gefragten Stadt fast immer dazu. Frag nach, lerne aus Rückmeldungen, kenne deine Rechte und such parallel weiter. Mit einem Mieterprofil auf Mieterportfolio.de öffnest du zusätzlich einen Weg, auf dem Vermieter dich anschreiben können.
Mieterprofil anlegen und für Vermieter sichtbar werden
Dieser Beitrag wurde mit KI-gestützten Recherche- und Schreibwerkzeugen erstellt und vor der Veröffentlichung von unserer Redaktion geprüft, überarbeitet und freigegeben. Stand: November 2026.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Wir haben die Inhalte sorgfältig recherchiert, übernehmen aber keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Für deinen konkreten Fall wende dich an einen Mieterverein oder an eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Für die Inhalte verlinkter fremder Seiten sind allein deren Betreiber verantwortlich.