Kalender mit markiertem Kündigungstermin und Wohnungsschlüssel symbolisieren die Wohnung kündigen Frist und rechtssichere Kündigung des Mietvertrags

Wohnung kündigen Frist: So berechnest du deine Kündigungsfrist richtig

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter: Die Wohnung kündigen Frist beträgt grundsätzlich drei Monate zum Monatsende – unabhängig von der Wohndauer
  • Stichtag beachten: Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen, um zum Ablauf des übernächsten Monats wirksam zu werden
  • Sonderfälle möglich: Bei Mieterhöhungen, erheblichen Mängeln oder Tod des Mieters gelten besondere Kündigungsrechte mit verkürzten Fristen

Kündigungsfrist-Rechner für deine Wohnung

Ein Datum genügt. Der Rechner wendet die Drei-Werktage-Regel an – mit Samstagen, Sonntagen und Feiertagen – und sagt dir, wann dein Mietverhältnis endet.

Die Regel: der dritte Werktag

  • Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingegangen sein – nicht abgeschickt, sondern angekommen.
  • Werktage sind Montag bis Samstag. Sonntage und gesetzliche Feiertage zählen nicht mit. Deshalb ist der dritte Werktag oft nicht der 3. eines Monats.
  • Dann endet das Mietverhältnis zum Ablauf des übernächsten Monats, immer zum Monatsende.

§ 573c Abs. 1 BGB · für Mieter drei Monate, unabhängig von der Mietdauer

Was willst du wissen?

Ein Mietverhältnis endet immer zum Monatsende. Gerechnet wird auf das Ende des Monats, den du wählst.

Dein Stichtag

Die Kündigung muss spätestens am Montag, 5. Oktober 2026 beim Vermieter sein.

Das ist der dritte Werktag im Oktober 2026. Dann endet dein Mietverhältnis am Donnerstag, 31. Dezember 2026.

Sicher ist sicher: Schick die Kündigung bis zum 28. September 2026 per Einschreiben ab oder übergib sie persönlich gegen Empfangsbestätigung.

Bis dahin brauchst du eine neue Wohnung – das sind noch rund 16 Wochen.

Jetzt Mieterprofil erstellen und von Vermietern gefunden werden

Rechenweg: 3. Werktag im Oktober 2026 → Oktober → November → Dezember · drei Monate nach § 573c Abs. 1 BGB, Samstage zählen als Werktage.

Wofür diese Berechnung gilt – und wofür nicht

Der Rechner behandelt einen einzigen Fall: die ordentliche Kündigung eines unbefristeten Wohnraum-Mietvertrags durch dich als Mieter nach § 573c Abs. 1 BGB. Er wendet dafür eine feste Regel auf ein Datum an. Er prüft deinen Vertrag nicht, kennt deinen Einzelfall nicht und ersetzt keine Rechtsberatung.

In diesen Fällen gilt eine andere Frist – das Ergebnis oben passt dann nicht:

  • Befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag, § 575 BGB): in der Regel gar keine ordentliche Kündigung möglich.
  • Kündigungsverzicht oder Mindestlaufzeit im Vertrag, wie er etwa bei Staffelmiete für bis zu vier Jahre vereinbart werden kann.
  • Möblierter Wohnraum in der Wohnung des Vermieters: Dort gilt § 573c Abs. 3 BGB – Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Ende desselben Monats.
  • Wohnraum zum nur vorübergehenden Gebrauch, Werk- und Dienstwohnungen, Studentenwohnheime.
  • Untermietverhältnisse und Gewerberäume.
  • Sonderkündigungsrechte, etwa nach einer Mieterhöhung: eigene, kürzere Fristen.
  • Kündigung durch den Vermieter: Dort verlängert sich die Frist nach fünf und acht Jahren Mietdauer auf sechs beziehungsweise neun Monate.

Was du selbst prüfen musst:

  • Schau in deinen Mietvertrag. Eine kürzere vereinbarte Frist ist zulässig und geht vor; eine längere ist für Mieter unwirksam.
  • Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter eingeht – nicht das Absendedatum und nicht der Poststempel. Sichere den Zugang: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe gegen Empfangsbestätigung.
  • Gerechnet wird mit den bundesweiten gesetzlichen Feiertagen. Landesfeiertage können den Stichtag nach hinten schieben – der genannte Termin ist dann der frühere und damit der sichere.

Keine Rechtsberatung, keine Haftung. Diese Berechnung dient der allgemeinen Information. Für ihre Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung. Wenn es darauf ankommt – und bei einer Kündigung kommt es meist darauf an –, lass den Termin von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht bestätigen.

Alle Stichtage der nächsten 12 Monate ansehen
Kündigungsfrist Wohnung: Stichtage für Mieter nach § 573c Abs. 1 BGB. Maßgeblich ist der Tag, an dem die Kündigung beim Vermieter eingeht.
Kündigung spätestens beim VermieterMietverhältnis endet am
Montag, 5. Oktober 2026Donnerstag, 31. Dezember 2026
Mittwoch, 4. November 2026Sonntag, 31. Januar 2027
Donnerstag, 3. Dezember 2026Sonntag, 28. Februar 2027
Dienstag, 5. Januar 2027Mittwoch, 31. März 2027
Mittwoch, 3. Februar 2027Freitag, 30. April 2027
Mittwoch, 3. März 2027Montag, 31. Mai 2027
Samstag, 3. April 2027Mittwoch, 30. Juni 2027
Mittwoch, 5. Mai 2027Samstag, 31. Juli 2027
Donnerstag, 3. Juni 2027Dienstag, 31. August 2027
Samstag, 3. Juli 2027Donnerstag, 30. September 2027
Mittwoch, 4. August 2027Sonntag, 31. Oktober 2027
Freitag, 3. September 2027Dienstag, 30. November 2027

Für Mieter gilt die Drei-Monats-Frist unabhängig von der Mietdauer. Die gestaffelten Fristen von sechs und neun Monaten ab fünf beziehungsweise acht Jahren gelten nur für Vermieter.

Inhaltsverzeichnis

Du hast eine neue Wohnung gefunden und möchtest endlich aus deiner aktuellen Bleibe ausziehen? Gratulation! Doch bevor du die Umzugskartons packst, solltest du die Wohnung kündigen Frist genau kennen. Ein Fehler bei der Berechnung kann dich schnell einen Monat Miete kosten – oder sogar rechtliche Probleme verursachen. In diesem Ratgeber erfährst du alles über die gesetzlichen Kündigungsfristen, wie du sie korrekt berechnest und welche Sonderrechte dir zustehen. So vermeidest du teure Fehler und startest stressfrei in dein neues Zuhause.

Gesetzliche Kündigungsfrist Wohnung: Die Grundlagen

Das deutsche Mietrecht regelt die Kündigungsfristen für Wohnraum eindeutig im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Für dich als Mieter gilt: Du kannst deinen unbefristeten Mietvertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. Die gesetzliche Kündigungsfrist Wohnung beträgt dabei immer drei Monate – egal, ob du erst seit einem halben Jahr oder bereits seit 20 Jahren in der Wohnung wohnst.

Diese Regelung findest du in § 573c BGB, der die Fristen der ordentlichen Kündigung festlegt. Der entscheidende Passus lautet: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“

Was bedeutet „zum Ablauf des übernächsten Monats“?

Diese juristische Formulierung verwirrt viele Mieter. Konkret bedeutet sie: Wenn deine Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats beim Vermieter eingeht, endet dein Mietverhältnis am letzten Tag des Monats, der nach dem nächsten Monat folgt. Klingt kompliziert? Die Beispiele weiter unten machen es deutlich.

Unterschied zwischen Mieter und Vermieter

Während für dich als Mieter immer die Drei-Monats-Frist gilt, hat der Gesetzgeber für Vermieter gestaffelte Fristen vorgesehen. Diese verlängern sich mit zunehmender Mietdauer, um langjährige Mieter besser zu schützen. Mehr dazu erfährst du in der Übersicht zu Eigenbedarfskündigungen.

So berechnest du die Kündigungsfrist richtig

Die korrekte Berechnung der Kündigungsfrist ist entscheidend, damit deine Kündigung rechtzeitig wirksam wird. Hier die Schritt-für-Schritt-Anleitung:

Schritt 1: Den Stichtag ermitteln

Der wichtigste Termin ist der dritte Werktag des Monats. Samstage zählen dabei als Werktage, Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht. Wenn der dritte Werktag auf einen Feiertag fällt, verschiebt sich der Stichtag auf den nächsten Werktag.

Wichtig: Entscheidend ist nicht, wann du die Kündigung abschickst, sondern wann sie beim Vermieter eingeht. Der Poststempel reicht also nicht aus.

Schritt 2: Den Kündigungsmonat bestimmen

Von dem Monat, in dem die Kündigung eingeht, zählst du zwei volle Monate weiter. Am Ende des zweiten Monats endet dann dein Mietverhältnis.

Schritt 3: Pufferzeit einplanen

Um auf Nummer sicher zu gehen, solltest du deine Kündigung mindestens eine Woche vor dem dritten Werktag versenden. So hast du genug Spielraum für Postlaufzeiten oder unvorhergesehene Verzögerungen.

Die Drei-Monats-Regel verstehen

Die drei Monate Kündigungsfrist bedeuten nicht, dass zwischen Kündigungseingang und Auszug exakt 90 Tage liegen müssen. Vielmehr geht es um drei volle Kalendermonatswechsel. Das kann je nach Monatslänge zwischen 89 und 92 Tagen variieren.

Kündigungsfrist Wohnung Tabelle: Mieter vs. Vermieter

Zum besseren Verständnis hier eine übersichtliche Darstellung der gesetzlichen Kündigungsfristen:

Kündigungsfristen für Mieter

MietdauerKündigungsfristGesetzliche Grundlage
Unabhängig von der Dauer3 Monate zum Monatsende§ 573c Abs. 1 BGB

Für dich als Mieter bleibt die Frist also konstant bei drei Monaten – egal ob du erst eingezogen bist oder schon Jahrzehnte in der Wohnung lebst. Diese Regelung gibt dir maximale Flexibilität.

Kündigungsfristen für Vermieter

MietdauerKündigungsfristGesetzliche Grundlage
Bis 5 Jahre3 Monate zum Monatsende§ 573c Abs. 1 BGB
Ab 5 Jahren6 Monate zum Monatsende§ 573c Abs. 1 BGB
Ab 8 Jahren9 Monate zum Monatsende§ 573c Abs. 1 BGB

Vermieter benötigen zudem immer einen berechtigten Kündigungsgrund, etwa Eigenbedarf oder Vertragsverletzungen. Die gestaffelten Fristen sollen langjährige Mieter vor übereilten Kündigungen schützen.

Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag

Kürzere Kündigungsfristen zugunsten des Mieters sind zulässig. Manche Mietverträge sehen beispielsweise nur einen Monat Kündigungsfrist vor. Längere Fristen für Mieter sind hingegen unwirksam – hier gilt automatisch die gesetzliche Drei-Monats-Frist. Wenn du gerade auf Wohnungssuche bist, solltest du auch auf solche Vertragsdetails achten.

Wohnung kündigen Frist Beispiel: Praxisfälle erklärt

Theorie ist gut, Praxis ist besser. Hier einige konkrete Beispiele, die dir die Berechnung verdeutlichen:

Beispiel 1: Kündigung zum Jahresende

Du möchtest zum 31. Dezember ausziehen. Wann musst du kündigen?

  • Spätester Kündigungseingang: der dritte Werktag im Oktober
  • Kündigungsfrist: Oktober (Eingangsmonat) → November (erster Monat) → Dezember (zweiter Monat)
  • Auszugstermin: 31. Dezember

Achtung, hier verrechnen sich die meisten: Der 3. Oktober ist als Tag der Deutschen Einheit bundesweiter Feiertag und zählt nicht als Werktag. Der Stichtag im Oktober liegt deshalb nie vor dem 4. – 2026 zum Beispiel erst am Montag, dem 5. Oktober. Verlass dich aber nie auf eine feste Zahl: In Monaten ohne Feiertag am Anfang kann der dritte Werktag durchaus schon der 3. sein. Das genaue Datum für dein Jahr zeigt dir der Rechner oben.

Beispiel 2: Kündigung zum Quartalsende

Du willst zum 30. Juni ausziehen:

  • Spätester Kündigungseingang: Der dritte Werktag im April
  • Kündigungsfrist: April → Mai → Juni
  • Auszugstermin: 30. Juni

Der dritte Werktag im April ist je nach Jahr der 3., 4. oder 5. April. 2026 fällt Karfreitag auf den 3. April – der Stichtag rutscht deshalb auf Samstag, den 4. April. Samstage zählen als Werktage.

Beispiel 3: Verpasster Stichtag

Deine Kündigung kommt erst am 8. Januar beim Vermieter an – nach dem dritten Werktag, der im Januar 2027 auf den 5. Januar fiel. Der Januar zählt damit nicht mehr mit:

  • Nächstmöglicher Kündigungstermin: 30. April
  • Berechnung: Februar (erster zählender Monat) → März → April
  • Folge: Du zahlst einen Monat Miete länger als geplant

Beispiel 4: Kündigung nach 20 Jahren Mietdauer

Ein häufiges Missverständnis: Auch wenn du bereits 20 Jahre in deiner Wohnung lebst, gilt für dich als Mieter weiterhin die Drei-Monats-Frist. Die gestaffelten längeren Fristen (6 oder 9 Monate) gelten nur für Vermieter.

Beispiel 5: Kündigung bei mehreren Mietern

Wohnt ihr zu zweit in der Wohnung und beide stehen im Mietvertrag, müssen beide die Kündigung unterschreiben. Eine Einzelkündigung ist nur möglich, wenn der Vermieter zustimmt oder besondere Umstände vorliegen.

Sonderkündigungsrecht Mietwohnung: Wann du früher raus kannst

In bestimmten Situationen musst du nicht die reguläre Drei-Monats-Frist einhalten. Das Gesetz sieht verschiedene Sonderkündigungsrechte Mietwohnung vor:

Sonderkündigung bei Mieterhöhung

Wenn dein Vermieter eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ankündigt, hast du ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Du kannst dann mit einer verkürzten Frist von zwei Monaten zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen – gerechnet ab Zugang der Mieterhöhungserklärung. Mehr Informationen findest du in unserem Ratgeber zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Außerordentliche Kündigung bei Mängeln

Bei erheblichen Mängeln, die die Wohnung unbewohnbar machen oder die Gesundheit gefährden, kannst du unter Umständen fristlos kündigen. Voraussetzung ist, dass du dem Vermieter erfolglos eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hast.

Typische Fälle:

  • Massiver Schimmelbefall
  • Heizungsausfall im Winter über längere Zeit
  • Gesundheitsgefährdende Schadstoffbelastung

Kündigung bei Tod des Mieters

Verstirbt ein Mieter, können die Erben innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Erbfalls das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen (§ 564 BGB).

Kündigung bei berufsbedingtem Umzug

Ein berufsbedingter Umzug begründet kein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Hier bist du auf das Wohlwollen des Vermieters oder einen Nachmieter angewiesen. Viele Vermieter zeigen sich jedoch kulant, wenn du einen geeigneten Nachmieter präsentierst.

Härtefallkündigung

In besonderen Härtefällen (schwere Erkrankung, Pflegebedürftigkeit, unzumutbare persönliche Verhältnisse) kann eine außerordentliche Kündigung möglich sein. Diese Fälle sind jedoch selten und erfordern meist rechtliche Beratung.

Kündigungsfrist Wohnung Rechner: So nutzt du ihn richtig

Der Rechner steht ganz oben auf dieser Seite. Du brauchst nur ein Datum. Entweder du sagst ihm, zu welchem Monatsende du raus willst – dann nennt er dir den Stichtag, bis zu dem die Kündigung beim Vermieter sein muss. Oder du sagst ihm, wann du kündigst – dann sagt er dir, wann dein Mietverhältnis endet.

Den schwierigen Teil nimmt er dir ab: Er zählt die Werktage mit den Samstagen und lässt Sonn- und Feiertage aus. Genau daran verrechnen sich die meisten – 2026 ist der dritte Werktag in acht von zwölf Monaten nicht der 3. des Monats. Dazu nennt er dir ein Versanddatum mit Sicherheitspuffer, und wenn dein Wunschtermin nicht mehr erreichbar ist, den nächstmöglichen.

Was er nicht kann, steht direkt unter dem Ergebnis: Er kennt deinen Mietvertrag nicht und rechnet ausschließlich die ordentliche Kündigung durch dich als Mieter. Prüfe deinen Vertrag auf abweichende Vereinbarungen. Sonderkündigungsrechte, befristete Verträge und Kündigungen durch den Vermieter folgen anderen Fristen – bei Unsicherheit fragst du besser einen Mieterverein oder einen Fachanwalt.

Formale Anforderungen: So kündigst du rechtssicher

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie bestimmte Formvorschriften erfüllt. Hier die wichtigsten Punkte:

Schriftform ist Pflicht

Die Kündigung muss auf Papier erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein (§ 568 BGB). E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder SMS sind unwirksam – selbst wenn der Vermieter darauf antwortet.

Alle Mieter müssen unterschreiben

Stehen mehrere Personen im Mietvertrag, müssen alle unterschreiben. Eine Ausnahme gilt nur bei gegenseitiger Bevollmächtigung.

Inhalt der Kündigung

Deine Kündigung sollte enthalten:

  • Vollständige Anschrift von Vermieter und Mieter
  • Genaue Bezeichnung der Wohnung
  • Kündigungstermin (z.B. „zum 30.11.2026“ oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“)
  • Datum und Unterschrift
  • Optional: Bitte um Bestätigung des Kündigungseingangs

Eine Begründung ist nicht erforderlich, kann aber bei Verhandlungen über einen früheren Auszug hilfreich sein.

Zustellung nachweisen

Versende die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein oder übergib sie persönlich gegen schriftliche Empfangsbestätigung. So kannst du im Streitfall den rechtzeitigen Zugang beweisen.

Vorlage nutzen

Eine professionelle Vorlage erleichtert die Formulierung. Ähnlich wie beim Anschreiben an Vermieter solltest du auf korrekte Formulierungen achten.

Besonderheiten bei Untermietverhältnissen

Bei Untermiete musst du sowohl dem Hauptmieter als auch dem Vermieter kündigen, sofern dieser vom Untermietverhältnis weiß.

Häufige Fehler bei der Kündigung vermeiden

Aus der Praxis kennen wir typische Stolperfallen, die du unbedingt vermeiden solltest:

Fehler 1: Zu spätes Absenden

Viele unterschätzen die Postlaufzeit. Versende die Kündigung mindestens eine Woche vor dem dritten Werktag, um sicher zu sein.

Fehler 2: Mündliche Kündigung

Eine mündliche Kündigung – selbst wenn der Vermieter zustimmt – ist rechtlich unwirksam. Halte immer die Schriftform ein.

Fehler 3: Falsche Fristberechnung

Der häufigste Fehler: Mieter rechnen ab dem Absendedatum statt ab dem Eingangsdatum beim Vermieter.

Fehler 4: Fehlende Unterschriften

Bei mehreren Mietern müssen alle unterschreiben. Eine fehlende Unterschrift macht die gesamte Kündigung unwirksam.

Fehler 5: Keine Kündigungsbestätigung einfordern

Ohne Nachweis des Zugangs stehst du im Streitfall schlecht da. Bestehe auf einer Empfangsbestätigung.

Fehler 6: Nachmieter ohne Absprache präsentieren

Du hast keinen Rechtsanspruch darauf, dass der Vermieter einen Nachmieter akzeptiert. Die Entscheidung liegt bei ihm, auch wenn Kulanz üblich ist.

Fehler 7: Renovierungsklauseln ignorieren

Prüfe deinen Mietvertrag auf Renovierungspflichten. Unrenovierter Auszug kann zu Schadensersatzforderungen führen – wobei viele Klauseln allerdings unwirksam sind.

Fehler 8: Kaution-Rückzahlung falsch einschätzen

Die Kaution muss nicht sofort nach Auszug zurückgezahlt werden. Der Vermieter hat bis zu sechs Monate Zeit, um eventuelle Ansprüche zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich die Wohnung kündigen, wenn ich 3 Monate Kündigungsfrist habe?

Deine Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen. Dann endet das Mietverhältnis am letzten Tag des übernächsten Monats. Geht sie also im März rechtzeitig ein, endet das Mietverhältnis am 31. Mai. Wichtig: Der dritte Werktag ist nicht automatisch der 3. des Monats – Sonn- und Feiertage zählen nicht mit, Samstage schon. 2026 trifft das auf acht von zwölf Monaten zu. Das genaue Datum für deinen Monat rechnet dir der Rechner oben aus.

Wie kurzfristig kann man eine Wohnung kündigen?

Die kürzeste gesetzliche Frist für Mieter beträgt drei Monate. In Ausnahmefällen (Sonderkündigungsrecht bei Mieterhöhung) sind es zwei Monate. Bei einvernehmlicher Aufhebung mit dem Vermieter ist auch ein sofortiger Auszug möglich.

Wie zählt man die Kündigungsfrist für 3 Monate?

Du zählst vom Monat des Kündigungseingangs zwei volle Kalendermonate weiter. Der Auszug erfolgt am letzten Tag des zweiten Folgemonats. Es geht nicht um 90 Tage, sondern um Kalendermonatswechsel.

Auf welches Datum muss ich die Wohnung kündigen?

Du kündigst immer zum Monatsende. Formuliere „zum 31. [Monat] [Jahr]“ oder „zum nächstmöglichen Zeitpunkt“. Kündigungen zu Monatsmitte sind nicht vorgesehen, außer bei individuellen Vereinbarungen.

Was passiert, wenn die Kündigung zu spät beim Vermieter ankommt?

Dann verschiebt sich der Kündigungstermin um einen Monat. Du musst entsprechend länger Miete zahlen. Deshalb ist ein Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung so wichtig.


Dein nächster Schritt: Stressfrei zur neuen Wohnung

Du weißt jetzt genau, wie du die Wohnung kündigen Frist korrekt berechnest und welche Fallstricke du vermeiden solltest. Doch die eigentliche Herausforderung beginnt oft erst danach: die Suche nach einer neuen Bleibe.

Statt dich durch endlose Besichtigungstermine zu kämpfen und dich gegen Dutzende Mitbewerber durchzusetzen, gibt es einen smarteren Weg: Auf Mieterportfolio.de erstellst du einmal dein vollständiges Mieterprofil – und Vermieter finden dich. Du bewirbst dich nicht mehr, sondern wirst gefunden. Das spart Zeit, Nerven und erhöht deine Chancen auf die Traumwohnung deutlich.

Gerade in Zeiten, in denen die Mieten weiter steigen, ist es wichtig, sich als attraktiver Mieter zu positionieren. Mit einem professionellen Profil hebst du dich von der Masse ab und zeigst Vermietern auf einen Blick, dass du ein zuverlässiger Mieter bist.

Erstelle jetzt kostenlos dein Mieterprofil und lass Vermieter auf dich zukommen: www.mieterportfolio.de/fuer-mieter


Transparenz ist uns wichtig: Dieser Artikel wurde mit Hilfe von KI erstellt und redaktionell mit großer Sorgfalt aufbereitet. Wir haben die Inhalte anhand aktueller Gesetzestexte (insbesondere §§ 573c, 568, 564, 561 BGB) geprüft. Da das Mietrecht so individuell wie dein Zuhause ist, dient dieser Text der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Richtigkeit übernehmen wir keine Haftung – im Zweifel also lieber nochmal beim Experten nachhaken!

Mieterprofil erstellen

Registriere dich kostenlos und erstelle dein aussagekräftiges Mieterprofil mit deinen wichtigsten Angaben. Dein Profil wird für Vermieter sichtbar, die gezielt nach passenden Mietern suchen. So wirst du gefunden, statt dich überall einzeln zu bewerben.

Passende Mieter finden

Als Vermieter findest du hier genau die Mieter, die zu deiner Wohnung und Hausgemeinschaft passen. Mit präzisen Filtern nach Lage, Einkommen, Haushaltsgröße und weiteren Kriterien wird die Mietersuche endlich effizient und individuell – ohne Anzeigenflut und Massenbesichtigungen.