Mieter schreibt Kündigung Wohnung Vorlage am Schreibtisch mit Mietvertrag und Stift

Kündigung Wohnung Vorlage: Muster, Pflichtangaben & häufige Fehler 2026

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Kündigung Wohnung Vorlage muss zwingend schriftlich als Brief vorliegen – eine E-Mail oder WhatsApp-Nachricht ist rechtlich unwirksam. Pflichtangaben sind: vollständige Namen, genaue Wohnungsanschrift, gewünschtes Kündigungsdatum und eigenhändige Unterschrift aller Mieter.
  • Als Mieter hast du nach § 573c BGB immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten – egal, wie lange du bereits in der Wohnung wohnst. Der Brief muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat zählt.
  • Wer gleichzeitig mit der Kündigung aktiv nach einer neuen Wohnung sucht, spart Zeit: Ein vollständiges Mieterprofil auf mieterportfolio.de lässt Vermieter zu dir kommen – statt umgekehrt.

Inhaltsverzeichnis

Du hast endlich eine neue Wohnung gefunden. Erleichterung. Und dann – die Ernüchterung: Das Kündigungsschreiben für die alte Wohnung muss raus, und du weißt nicht genau, was da drinstehen muss. Zu kurz, zu formlos, falsch zugestellt – und schon verlängerst du ungewollt deinen Mietvertrag um drei Monate. Dieser Artikel gibt dir eine klare Kündigung Wohnung Vorlage, erklärt alle Pflichtangaben und zeigt dir, welche Fehler Mieter immer wieder machen.

Was eine gültige Kündigung enthalten muss

Das deutsche Mietrecht ist in diesem Punkt eindeutig: Eine Wohnungskündigung durch den Mieter muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich erfolgen. Schriftform bedeutet: eigenhändig unterschriebener Brief auf Papier. Keine E-Mail, kein Fax, kein Messenger.

Die sieben Pflichtangaben

Fehlt auch nur eine dieser Angaben, riskierst du, dass die Kündigung unwirksam ist:

  1. Vollständiger Name aller im Mietvertrag genannten Mieter
  2. Vollständige Adresse der gekündigten Wohnung (Straße, Hausnummer, Etage, Wohnungsnummer)
  3. Name und Adresse des Vermieters oder der Hausverwaltung
  4. Datum des Schreibens
  5. Gewünschtes Kündigungsdatum – formuliert als Ich kündige das Mietverhältnis fristgerecht zum [Datum]
  6. Bitte um schriftliche Eingangsbestätigung – rechtlich kein Muss, aber praktisch unverzichtbar
  7. Eigenhändige Unterschrift aller Mieter, die im Mietvertrag stehen

Wichtig: Wenn zwei Personen gemeinsam Mieter sind, müssen beide unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam.

Schritt-für-Schritt: Kündigungsschreiben aufsetzen

Das klingt bürokratisch, ist aber in 20 Minuten erledigt, wenn du weißt, was zu tun ist.

  1. Mietvertrag heraussuchen – prüfe, wer als Mieter eingetragen ist und an wen die Kündigung adressiert werden muss (Vermieter oder Hausverwaltung).
  2. Kündigungsdatum berechnen – dein Mietvertrag endet immer zum letzten Tag eines Monats. Zähle drei volle Monate ab dem Monat, in dem dein Brief ankommt.
  3. Vorlage ausfüllen – nutze das Muster aus dem nächsten Abschnitt, passe alle Felder an.
  4. Brief ausdrucken und unterschreiben – alle Mieter müssen eigenhändig unterschreiben.
  5. Einschreiben mit Rückschein zur Post bringen – oder den Brief persönlich übergeben und dir den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
  6. Kopie aufbewahren – scanne das unterschriebene Schreiben ein und lege den Einlieferungsbeleg sicher ab.

Parallel dazu lohnt es sich, sofort mit der Suche nach einer neuen Wohnung zu beginnen – oder das bereits zu tun, bevor du überhaupt kündigst. Auf mieterportfolio.de/fuer-mieter erstellst du einmalig ein Mieterprofil, und passende Vermieter melden sich bei dir. Kein Bewerbungsmarathon mehr.

Vorlage Muster zum Abschreiben

Das folgende Muster ist für die fristgerechte ordentliche Kündigung durch den Mieter. Ersetze alle Felder in eckigen Klammern durch deine Daten.

[Dein vollständiger Name]
[Deine aktuelle Adresse – Straße, Hausnummer, PLZ, Ort]

[Name des Vermieters / der Hausverwaltung]
[Adresse des Vermieters / der Hausverwaltung]

[Ort], [Datum]

Kündigung des Mietvertrages
Mietobjekt: [vollständige Adresse der Wohnung, Etage, Wohnungsnummer]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich das oben genannte Mietverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [letzter Tag des Zielmonats, z. B. 31. August 2026].

Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung des Eingangs dieser Kündigung sowie die Mitteilung des genauen Enddatums des Mietverhältnisses.

Mit freundlichen Grüßen

[Eigenhändige Unterschrift]
[Dein vollständiger Name in Druckbuchstaben]

Falls du deinen Mietvertrag noch genauer verstehen möchtest – etwa zu Sonderkündigungsrechten oder fristlosen Optionen – findest du alle Details im Artikel Kündigung Mietvertrag: Fristen, Formen & Rechte 2026.

[ Download Word-Vorlage: Wohnungskündigung]

Fristberechnung: Wann muss der Brief ankommen?

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Mieter beträgt nach § 573c Abs. 1 BGB immer drei Monate – unabhängig davon, wie lange du in der Wohnung wohnst. Das gilt für Mieter. Für Vermieter verlängert sich die Frist je nach Mietdauer.

Die Drei-Tage-Regel

Dein Brief muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat als erster Kündigungsmonat zählt. Samstage gelten dabei als Werktage.

Beispiel: Du willst zum 31. August 2026 ausziehen. Dein Brief muss spätestens am 3. Juni 2026 beim Vermieter ankommen. Kommt er am 4. Juni an, verschiebt sich das Kündigungsdatum auf den 30. September 2026.

Einschreiben oder persönliche Übergabe?

Ein Einschreiben mit Rückschein kostet rund 4 bis 5 Euro und ist der sicherste Weg. Alternativ kannst du den Brief persönlich übergeben – lass dir den Empfang auf einer Kopie quittieren. Ein einfaches Einschreiben ohne Rückschein beweist nur, dass du etwas versendet hast, nicht was.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Diese Fehler passieren Mietern regelmäßig – und jeder davon kann dich einen weiteren Monat Miete kosten.

Nur ein Mieter unterschreibt

Sind zwei Personen im Mietvertrag eingetragen, müssen beide unterschreiben. Fehlt eine Unterschrift, ist die Kündigung unwirksam. Der Vermieter muss dich darauf nicht hinweisen.

Falsches Kündigungsdatum

Viele Mieter schreiben zum nächstmöglichen Zeitpunkt – das ist zulässig, aber unpräzise. Besser: Berechne das konkrete Datum selbst und schreibe es aus. So vermeidest du Interpretationsspielraum.

Per E-Mail oder WhatsApp kündigen

Elektronische Nachrichten erfüllen die gesetzliche Schriftform nicht. Selbst wenn dein Vermieter antwortet und die Kündigung bestätigt, ist das rechtlich riskant. Immer per Brief.

Den Zugang nicht nachweisen können

Wenn der Vermieter behauptet, den Brief nie erhalten zu haben, stehst du ohne Beweis da. Einschreiben mit Rückschein oder Zeugen bei persönlicher Übergabe sind Pflicht.

Psychologische Falle: Zu früh kündigen

Ein Content-Gap, den viele Ratgeber übersehen: Manche Mieter kündigen, bevor sie eine neue Wohnung sicher haben – und geraten dann unter enormen Zeitdruck. Wer auf mieterportfolio.de/fuer-mieter ein Mieterprofil anlegt, kann bereits vor der Kündigung prüfen, wie hoch das Vermieterinteresse in der Zielregion ist. Das gibt Planungssicherheit.

Was nach der Kündigung passiert

Mit dem Absenden des Briefes beginnt die eigentliche Arbeit. Drei Themen verdienen jetzt deine Aufmerksamkeit.

Wohnungsübergabe vorbereiten

Zum Mietende findet eine Wohnungsübergabe statt. Dokumentiere den Zustand der Wohnung sorgfältig – am besten mit Fotos und einem schriftlichen Protokoll. Ohne Dokumentation riskierst du, dass der Vermieter Schäden geltend macht, die du nicht verursacht hast.

Kaution zurückbekommen

Dein Vermieter hat nach Mietende eine angemessene Frist, um über die Kaution zu entscheiden – in der Regel drei bis sechs Monate. Alles zu Fristen und deinen Rechten erklärt der Artikel Kaution Rückzahlung Frist: Rechte & Fristen 2026.

Neue Wohnung finden – ohne Bewerbungsmarathon

Der Wohnungsmarkt in deutschen Großstädten ist hart. Wer sich mit Dutzenden Standardbewerbungen durch Portale kämpft, verliert wertvolle Zeit. Mieterportfolio dreht das Prinzip um: Du erstellst einmalig ein aussagekräftiges Mieterprofil auf mieterportfolio.de/fuer-mieter, und Vermieter mit passenden Wohnungen finden dich aktiv. Kein Stress, kein Chaos – nur passende Angebote.

Wenn du außerdem wissen möchtest, ob die Miete in deiner neuen Wohnung überhaupt rechtlich zulässig ist, lohnt sich ein Blick auf Mietpreisbremse 2026: Rechte, Berechnung & Rüge.

Häufige Fragen

Muss die Kündigung der Wohnung schriftlich sein?

Ja. Nach § 568 Abs. 1 BGB ist die Schriftform Pflicht – das bedeutet: eigenhändig unterschriebener Brief auf Papier. E-Mail, Fax oder WhatsApp sind nicht ausreichend und machen die Kündigung unwirksam.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für Mieter?

Mieter haben nach § 573c BGB immer eine Kündigungsfrist von drei Monaten, unabhängig von der Mietdauer. Der Brief muss dem Vermieter spätestens am dritten Werktag eines Monats zugehen, damit dieser Monat als erster Fristmonat gilt.

Was passiert, wenn nur ein Mieter von zweien unterschreibt?

Die Kündigung ist unwirksam. Alle im Mietvertrag eingetragenen Mieter müssen das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschreiben. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, dich auf diesen Fehler hinzuweisen.

Kann ich eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren?

Zu Gunsten des Mieters ja: Im Mietvertrag kann eine kürzere Frist vereinbart werden, wenn sie für den Mieter günstiger ist. Eine längere Frist als drei Monate darf vertraglich nicht zum Nachteil des Mieters vereinbart werden.

Was tun, wenn der Vermieter die Kündigung nicht bestätigt?

Der Vermieter ist gesetzlich nicht zur Bestätigung verpflichtet. Deshalb ist der Nachweis des Zugangs so wichtig: Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Quittung auf einer Kopie schützen dich zuverlässig.

Jetzt neue Wohnung finden – ohne Bewerbungsstress

Du hast das Kündigungsschreiben fertig. Der nächste Schritt zählt. Wer auf dem heutigen Wohnungsmarkt wartet, verliert – wer sichtbar ist, gewinnt.

Auf mieterportfolio.de/fuer-mieter erstellst du dein persönliches Mieterprofil. Vermieter und Hausverwaltungen durchsuchen diese Profile aktiv nach passenden Mietern. Du bewirbst dich nicht mehr – du wirst gefunden. Gerade in Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann das den Unterschied machen zwischen drei Monaten Suche und einem Anruf in der zweiten Woche.

Probiere es aus – es dauert keine zehn Minuten.

Dieser Artikel wurde mit Fokus auf die aktuelle Rechtslage und höchstrichterliche Rechtsprechung erstellt. Alle Angaben beruhen auf dem Stand der geltenden Gesetzgebung (BGB) und wurden sorgfältig recherchiert.

Dieser Artikel wurde redaktionell mit großer Sorgfalt aufbereitet. Da das Mietrecht so individuell wie dein Zuhause ist, dient dieser Text der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung!

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